Auf Anordnung der Regierung von Niederbayern und des Staatl. Schulamts im Landkreis DGF/LAN wird die Notfallbetreuung ausgeweitet:
Ab Montag, den 23. März 2020, können Eltern auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist. Das teilten die Ministerien für Familien und Kultus am Samstagabend nach einer Sitzung des Katastrophenstabs in München mit. Voraussetzung sei weiterhin, dass der Elternteil wegen "dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten" an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
Die genannten Bereiche würden weit ausgelegt: Eingeschlossen seien Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, der Rettungsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsämter, Altenpflege, Behindertenhilfe, kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe sowie das sogenannte Frauenunter-stützungssystem, also etwa Frauenhäuser. Auch alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, könnten von der neuen Regelung Gebrauch machen, hieß es - also beispielsweise das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Bislang galt das Angebot der Notbetreung nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten oder ein alleinerziehendes Elternteil dort beschäftigt ist.
Quelle: − dpa